Kurse
Meine Kurse wurden von mehreren Ersatzkassen als Maßnahme für Primärprävention gemäß § 20 Abs. 1 SGB V geprüft und zertifiziert.
Für Sie als KursteilnehmerIn bedeutet dies, dass eine Kostenübernahme bzw. ein Zuschuß zur Kursgebühr auf Antrag möglich ist.
